Günstige Gebäudeversicherung – Wer braucht Gebäudeversicherung?

Wer sollte sie haben?

Die üblichen Gefahren, die jedem Wohngebäude drohen, sollten alle Eigentümer einer Immobilie mit einer Wohngebäudeversicherung absichern. Man denke nur an ein Feuer, das die gesamte Immobilie vernichtet, an einen schweren Sturm, ein Unwetter mit Blitz und Hagelschlag, oder an einen Wasserleitungsrohrbruch. Hat man dann keinen hinreichenden Deckungsschutz, können einen die Folgekosten solch eines Schadensfalls schnell an den Rand des Ruins bringen. Auch wenn man im Begriff ist, einen Hauskauf durch ein Darlehen zu finanzieren, muss man dem Finanzierungsinstitut gegenüber das Bestehen einer Gebäudebrandversicherung nachweisen.

Schadensgefahren gesondert zu versichern

Bei der Wohngebäudeversicherung werden die einzelnen Bausteine zur individuellen Versicherungslösung kombiniert. So können zum Beispiel die Bereiche Brand, Leitungswasser, Hagel- und Sturmschäden sowie Elementarschäden vom Versicherungsbeitrag her separat berechnet und als eigener Baustein in den Vertrag mit aufgenommen werden. Findet der Verkauf eines schon gebäudeversicherten Anwesens statt, dann geht der entsprechende Versicherungsvertrag vom bisherigen Eigentümer auf den Erwerber über. Der neue Eigentümer hat dann das Recht, die Versicherung binnen 4 Wochen zu kündigen. Wenn Sie eine Wohnimmobilie erworben haben und beabsichtigen, die alte Wohngebäudeversicherung zu kündigen, dann sollten Sie dies erst mit Wirkung zum Jahresende tun, weil Sie auch bei einer früher wirksamen Kündigung noch den Versicherungsbeitrag bis zum Jahresende zahlen müssen. Im übrigen sollte hier darauf geachtet werden, dass kein unversicherter Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen Versicherung entsteht.